Um aus seemännischer Sicht nicht isoliert zu sein, z.B. bei Suchmeldungen, Sturmwarnungen u.v.m., muss mindestens der Skipper (gesetzlich geregelt seit dem 01.08.2006) an Bord im Besitz eines der Ausrüstung entsprechenden Funkzeugnisses sein. Wenn noch eine weitere Person im Besitz einer Lizenz ist - um so besser.
Um in einem Seenotfall effektiv Hilfe herbeizurufen, ist das Funkzeugnis für das entsprechende Revier unentbehrlich. Doch auch ohne Seenotfall ist Funk an Bord bei der Schiffsführung von großer Bedeutung. Er bietet Ihnen beispielsweise bei einem Krankheitsfall an Bord die Möglichkeit, auf allen Weltmeeren eine deutschsprachige funkärztliche Beratung oder bei plötzlich auftretendem Nebel im Revier eine Radarberatung anzufordern. Mit dem Abhören der Revierzentralen nimmt die Sicherheit an Bord zu. So sind sie über alle Schiffsbewegungen im Revier, sowie über die Besonderheiten des Tages unterrichtet. Weiterhin können Sie via UKW-Funk von Ihrem Schiff zu anderen Schiffen oder einer Revier- bzw. Küstenfunkstelle über eine Reichweite von bis zu 30 sm Kontakt aufnehmenden. Versuchen Sie dies mal mit einem Handy! Selbst wenn dieses auf See noch funktionieren sollte, steht Rufnummer des Schiffes leider nicht an der Brücke. Aber die Brückenbesatzung ist für Sie stehts auf Kanal 16 ansprechbar.
Wenn Sie mit einem ausrüstungspflichtigen Sportboot unterwegs sind, benötigen Sie das Short Range Certificate. Ausrüstungspflichtige Sportboote müssen mit einer Sprechfunkanlage ausgestattet sein, zu deren Bedienung Sie als Schiffsführer das SRC benötigen. Ausrüstungspflichtig sind:
Das UKW-Binnenfunkzeugnis bietet Ihnen z. B. die Möglichkeit auf den Flüssen dieser Welt mit dem Schleusenpersonal in Kontakt zu treten und vieles mehr.
Jedoch ist ein betriebsbereites Funkgerät ohne ausgebildeten Funker an Bord nicht erlaubt. Im Seebereich muss der Skipper die erforderlichen Funklizenzen entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des geführten Schiffes verfügen, ansonsten darf er das Boot nicht führen. Auf einem funkausgerüstetem Boot darf die Funkanlage auch nicht außer Betrieb genommen werden, wie es manche Vercharterer anbieten. Wenn für das Fahrzeug eine Nummernzuteilungsurkunde (ehemals Frequenzzuteilungsurkunde) erteilt wurde, besteht für das Fahrzeug eine Hörwachenpflicht.
Die Ausbildung in Theorie und Praxis erfolgt bei uns an gängigen GMDSS - Seefunkgeräten der Marke ICOM mit DSC - Controller. Alle Ausbildungen enden erst mit der Prüfungsreife. |
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Weitere Vorteile für Sie: Ihre Prüfung findet ebenfalls an unseren Geräten statt.... und... noch besser....
wenn sie einmal ein Seefunkzeugnis für Sportboote erworben haben, behält dieses ein Leben lang seine Gültigkeit.