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Sportbootschule Hot Water
 

Erhöhte Gebühren für die Ausstellung der Führerscheinkarte

Das Bundesministerium für Verkehr erhöht wegen einer Preiserhöhung seitens des Herstellers der Sportbootführerscheinkarte die Gebühren für die Ausstellung des Sportbootführerscheins ab dem 1. Januar 2026. Die bereits von uns im Dezember 2025 kommunizierte Erhöhung für die Gebühren des Sportbootführerscheins wurden durch das Ministerium nochmals verändert.


Folgende Gebühren gelten somit nun für die Ausfertigung der Sportbootführerscheine:


Sportbootführerschein: 29,82 € bisher 23,83 €


Vorläufiger Sportbootführerschein: 24,90 € bisher 23,83 €


Alle Schüler, die Ihre Ausbildung bis zum heutigen Tag noch nicht beendet haben, sind von der neuen Gebührenregelung betroffen.


Wir bemühen uns, dieses Änderung zeitnah in unsere seit Oktober 2023 unveränderten Preisen aufzunehmen.



Neuregelungen in der Sportschifffahrt - hier: Prüfungen und Kleinschifffahrtszeugnis

Eigentlich begann alles einmal mit den "Clubscheinen". Ab Mitte der 50ziger Jahre wollten die Wassersportclubs dafür sorgen, dass ihre Mitglieder - aufgrund des zunehmender Verkehrs auf den Wasserstraßen - zumindest über grundlegende Kenntnisse verfügen, bevor sie aufs Wasser gelassen wurden. Später übernahmen die Dachverbände diese Aufgabe. Dann hat der Bundesminister für Verkehr (BMV) die Prüfungen an sich gezogen und es wurde im März 1967 der amtliche Sportbootführerschein See eingeführt. Dieser ersetzte die vorherigen Verbandsführerscheine (z. B. des DMYV) und sollte die Vorschriften vereinheitlichen. Allerdings hat der BMV anschließend die Dachverbände beliehen und ihnen die Prüfhoheit übertragen. Heute gibt es eine umfassende Sportbootführerscheinverordnung (SpFV), die 2017 modernisiert wurde und einheitliche Scheine mit verschiedenen Geltungsbereichen.

 
Nun sollen neue Regelungen zur Erleichterung des Erwerbs durch eine neue Sportschifffahrtsverordnung (SpFV) eingeführt werden.


Dazu sagt Christian Hirte, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr:


"Mit der Sportschifffahrtsverordnung sollen die Vorschriften für die Sport- und Freizeitschifffahrt in einer Verordnung zusammengefasst werden. Kernpunkt ist die Neustrukturierung des Führerscheinwesens. Das bisherige System der Beleihung basiert auf veralteten Grundlagen und entspricht nicht mehr den aktuellen rechtlichen Anforderungen. Wir werden die Vorschriften daher modernisieren und Bürokratie abbauen."

Das sind zentrale geplante Neuerungen:

1. Verbandsscheine sollen künftig als Befähigungsnachweis ausreichen
Der amtliche Sportbootführerschein soll durch anerkannte Befähigungsnachweise ersetzt werden, die von Verbänden eigenverantwortlich ausgestellt werden („Verbandsscheine“). Das sorgt für schlankere Verfahren ohne Abstriche bei der Sicherheit. Denn die Ausbildungs- und Prüfungsinhalte sind vorgegeben und werden regelmäßig überprüft.

2. Die Fahrerlaubnispflicht für segelnde Fahrzeuge wird abgeschafft
Bei der Fahrerlaubnispflicht für Seglerinnen und Segler für die Berliner Gewässer handelt es sich um ein Relikt aus den Zeiten der deutschen Teilung, das nunmehr zugunsten der Gleichbehandlung aller deutschen See- und Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes aufgehoben wird. Segelboote mit Motor fallen – bei entsprechender Motorisierung – weiter unter die Führerscheinpflicht für Motorboote.

3. Internationale Anerkennung
Der Verbandsschein ist gleichzeitig der Internationale Sportbootführerschein (International Certificate of Competence – ICC). Auch ohne Führerscheinpflicht wird die Möglichkeit eröffnet werden, anerkannte Verbandsscheine für Segelboote als internationale Fahrererlaubnis auszustellen.

4. Gleichbehandlung von Elektro-Sportbooten
Die Sonderregelung für die Führerscheinpflicht für Sportboote mit Elektroantrieb wird wieder abgeschafft. Künftig gilt wieder, unabhängig von der Antriebsart, dass ein Führerschein dann erforderlich ist, wenn das Sportboot über mehr als 11,03 Kilowatt Leistung verfügt.


Die Länder- und Verbändeanhörung lief bis zum 14.11.2025. Das BMV beabsichtigt, das Rechtsetzungsverfahren noch in diesem Jahr abzuschließen, sodass die Verordnung zu Beginn der Sportbootsaison 2026 in Kraft treten kann. Die Änderungen im Sportbootführerscheinwesen sollen im Wesentlichen nach einer Übergangsfrist zum 01.01.2028 Anwendung finden.


Quelle: BMV



Diese Neuregelungen beruht wiederum auf einem vom BMV in Auftrag gegebenen Gutachten: Untersuchungen zu Sportbooten und Grenzen einer Sportbootführerscheinpflicht


Par exemple:


Für die Untere-Havel-Wasserstraße stellt dieses Gutachten zudem eine überproportionale Unfallhäufigkeit fest. In diesem Bereich sind viele Charterfahrzeuge unterwegs, deren Schiffsführer in der Regel „nur“ mit einer Charterbescheinigung fahren. Bei dieser Bescheinigung handelt es sich um ein Zertifikat, welches das Ministerium eingeführt und ohne weitere staatliche Aufsicht in private Hände übergeben hat. Das Resultat ist eine Wasserstraße, die in dem Gutachten als Unfallschwerpunkt ausgemacht wird. 


Das sollte doch wirklich schon mal zu denken geben!!


Und so scheint es auch zu sein, dann die Überarbeitung stößt auf heftigen Widerstand der betroffenen Wassersportverbände, aber auch darüber hinaus. So haben inzwischen nicht nur der Deutschen Motoryacht-Verband (DMYV) und dem Deutschen Segler Verband (DSV) gegen die Neuregelung protestiert, außerdem der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Bundesvereinigung der Binnenschifffahrt. Auch die Landesregierungen von Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein äußerten sich ablehnend, des weiteren die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und ein großer deutscher Yachtversicherer.


Im Rahmen der Neuregelung soll auch die Änderung kommen, dass der SBF See nur noch in Küstengewässern geprüft werden darf. Da fragen wir uns natürlich: "Wie soll das wohl gehen?" Sollen sich die Prüflinge zur Prüfung nach ihrer Ausbildung alle zu den Küstengewässern begeben? Das wäre natürlich für uns von großen Vorteil, aber praktisch wäre es wohl eher nicht durchführbar.

In Deutschland werden pro Jahr ca. 70.000 Sportbootführerscheinprüfungen abgenommen. Davon finden ca. 10.000 in den Küstenländern statt.

Nehmen wir beispielsweise Hamburg, wo schon jetzt in „Küstengewässern“ geprüft wird. Nämlich ein Stückchen entfernt von der Norderelbe, welche als Bundeswasserstraße eine Seeschifffahrtsstraße darstellt, auf einem kleinen abzweigenden Kanal. Oder uns in Bremen. Wir lassen unsere Schüler in einem bremischen Hafen prüfen. Andere Schulen auf der "Binnenweser". Natürlich könnte man in den angeführten Gebieten problemlos auf die Seeschifffahrtsstraße ausweichen. Aber was passiert mit den Ausbildungsstätten im Hinterland?


Doch halt: Da darf ja ab dem 01.01.2027 ja zunächst eh keiner mehr wirklich praktisch ausbilden, denn weitere Änderungen werfen ihre Schatten voraus.


Wer ab dem 01.01.2027 ein Sportboot gewerblich im Binnenbereich führen möchte, muss über das Kleinschifferzeugnis verfügen. 


(Gewerbsmäßige Nutzung: Die öffentlich einem unbestimmten Personenkreis mit einer gewissen Regelmäßigkeit angebotene Beförderung von Personen oder Ladung gegen Entgelt oder die Erbringung von Dienstleistungen gegen Entgelt, ohne Vermietung zu sein, wobei eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich ist.)


Denn zum 18. Januar 2022 ist in Deutschland die Binnenschiffspersonalverordnung in Kraft getreten, die unter anderem die Nutzungsmöglichkeiten von Sportbootführerscheinen zu gewerblichen Zwecken umfassend neu regelt. Bis zum 18. Januar 2022 durften mit Sportbootführerscheinen (See und Binnen) sowohl Sportboote im Sinne der Sportbootführerscheinverordnung geführt werden als auch bestimmte Fahrzeuge, die keine Sportboote sind, sofern sie höchstens 20 Meter lang waren. Der Nutzungszweck des Fahrzeuges war bisher nicht entscheidend.


Grundsätzlich dürfen nun mit einem Sportbootführerschein nur noch Sportboote im Sinne der Sportbootführerscheinverordnung führen. Das heißt, der Sportbootführerschein gilt nur noch für Sport- und Freizeitzwecke. Im Rahmen der Übergangsbestimmung des § 130 Absatz 2 BinSchPersV ist es aber noch bis zum 17. Januar 2027 möglich, gewerblich, beruflich oder dienstlich geführte Fahrzeuge mit einer Länge von weniger als 20 Metern mit einem Sportbootführerschein zu führen. Das Kleinschifferzeugnis ist ab 18.01.2027 verpflichtend vorgeschrieben für alle die beruflich ein Sportboot führen. Damit sind nicht nur Ausbilder und Prüfer, sondern u.a. auch Bootsmechaniker (Testfahrten),  Vermieter (Einweisungsfahrten), DLRG, Feuerwehr, Polizei, Zoll,  Wasserbau- und Vermessungsbetriebe, Bootshändler (Vorführfahrt) aber auch Wassersport-Redakteure u.v.w. betroffen.


Auf den Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 können für gewerbliche Tätigkeiten neben dem Kleinschifferzeugnis zudem die weiterführenden Sportbootführerscheine nach § 15 See-Sportbootverordnung genutzt werden. In diesem Fall ist dann kein zusätzliches Kleinschifferzeugnis erforderlich; auch nicht ab Januar 2027.


Das bedeutet für die Weser:


Zone 2-See
Von der Untergrenze des Hafens Brake bis zur Verbindungslinie zwischen den Kirchtürmen Langwarden und Cappel mit den Nebenarmen Rechter Nebenarm und Schweiburg


Zone 2-Binnen
Von der Nordwestkante der Eisenbahnbrücke in Bremen bis zur unteren Grenze des Hafens Brake mit dem Nebenarm Rekumer Loch

Für die Lesum:
Vom Zusammenfluss von Hamme und Wümme (km 0,00) bis zur Mündung in die Weser

Und nur mal so, für die Flensburger Förde: (Liebe Grüße Danys)


Binnenwärts der Verbindungslinie zwischen dem Kegnäs-Leuchtturm und Birknack und nördlich bis zur deutsch-dänischen Grenze in der Flensburger Förde.


Das würde für uns bedeuten, dass wir die Fahrschüler erst ab der Eisenbahnbrücke in Bremen zusteigen lassen dürften. 


Vor dieser Neuregelung wurden Bundesweit pro Jahr rund 500 Anträge auf Erteilung eines Kleinschifffahrtszeugnisses gestellt und bearbeitet. Gegenwärtig sollen über 60.000 gestellte Anträge vorliegen. Die Frage die sich stellt lautet dann ja wohl: „Wann sollen die abgearbeitet sein und wann hat man das Zeugnis in der Hand?“


Ein weiterer Punkt der Seltsamkeiten sei hier noch mal kurz erwähnt!


Für die Beantragung des Kleinschifferzeugnis benötigen man ein ärztliches Tauglichkeitszeugnis, das die körperliche Eignung durch einen zugelassenen Arzt bestätigt. Das Attest muss bei der Anmeldung eingereicht werden und ist für die Ersterteilung nötig; ab 60 Jahren ist eine regelmäßige Erneuerung erforderlich (alle 5 Jahre ab 60, alle 2 Jahre ab 70). Der Arzt muss die Anforderungen der Binnenschifffahrtspersonalverordnung (BinSchPersV) erfüllen und zugelassen sein.


Hinweis: Es bewegt sich anscheinend etwas! Die Tauglichkeitsuntersuchung zum Erwerb des Kleinschifferzeugnisses kann nun auch von Fachärzten und Fachärztinnen für Arbeitsmedizin oder mit einer Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin durchgeführt werden.


Für die Beantragung entstehen Kosten in Höhe von ca. 130,00 €.


Bei der zuständigen Stelle findet sich seit dem 23.10.2025 dazu folgender Hinweis:


Umtausch von Sportbootführerscheinen
Falls Sie unter die zuvor genannte Übergangsbestimmung fallen, können Sie nach derzeitiger Rechtslage zudem bis zum 17. Januar 2027 beantragen, dass Ihnen für Ihren Sportbootführerschein ein Kleinschifferzeugnis ausgestellt wird.


Antrag auf Ausstellung eines Kleinschifferzeugnisses (PDF) auf der Grundlage der Übergangsbestimmung des § 130 Absatz 2 BinSchPersV


Allerdings werden die Regelungen zum Kleinschifferzeugnis gerade durch das Bundesverkehrsministerium einer gründlichen Überprüfung unterzogen. Daher wird empfohlen, die Ergebnisse dieser Überarbeitung abzuwarten und vorerst keinen Antrag auf ein Kleinschifferzeugnis zu stellen, um Kosten zu vermeiden.


Hinsichtlich bis heute bereits gestellter Anträge auf Umtausch gilt weiterhin:
Aufgrund der extrem hohen Zahl an Anträgen können keinerlei Rückfragen zum Stand der Antragsbearbeitung beantwortet werden.


(Anmerkung: Tatsächlich handelt es sich nicht um einen Umtausch, sondern eine Beantragung. Denn der Sportbootführerschein Binnen bleibt dem Skipper erhalten und er bekommt noch ein weiteres Patent!)


Uns stell sich nun die Frage: "Was sollen wir unseren Kunden empfehlen?"

Super, die Abschaffung bürokratischer Hürden läuft in Deutschland echt gut!


Aber wir denken, dass in diesen Angelegenheiten die letzten Worte immer noch nicht gesprochen sind. Allerding hielten wir es für notwendig, nun endlich darüber zu berichten. 


05.01.2026





Freier Eintritt für die "Rookies" aus diesem Jahr

Auch auf der boot Düsseldorf 2026 wird es wieder kostenfreien Eintritt für die Neusportbootführerscheininhaber geben. Für weitere Informationen öffnet einfach das PDF...





Wir wünschen allen unseren Kursteilnehmern aus dem Jahr 2025 viel Spaß auf der Messe. Und denen aus den letzten Jahren natürlich auch...


02.01.2026




Die ärztlichen Untersuchungen können direkt mit uns durchgeführt werden!

Vier unserer aktuellen Kursteilnehmer haben in diesem Kurs Ihr Gesundheitszeugnis direkt über unsere Schule absolviert. Alle vier waren sehr zufrieden und haben Ihre ärztliche Untersuchung bestanden. Leider hatten zwei Kursteilnehmer nicht so viel Glück und haben (vorerst) kein Gesundheitszeugnis erhalten. Sie haben Ihre Ausbildung zu den Sportbootführerscheinen zunächst unterbrochen und wollen nach Bestehen ihrer Bootstauglichkeitsuntersuchung nächstes Jahr ihre Ausbildung bei uns fortsetzen. Wir drücken Euch ganz fest die Daumen.